Wer sich vor dem 2. August 2021 um einen neuen Personalausweis kümmert, kommt ein letztes Mal um die Abgabe seiner Fingerabdrücke herum.

Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Zukünftig werden verpflichtend beide Zeigefinger als digitale Fingerabdrücke auf dem Chip des Personalausweises gespeichert. Zudem darf das Passbild ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Warnungen vor einem “Point of no return” blieben bis heute ungehört. Kritische Stimmen sind nicht erwünscht. Nun wirft ein aktuelles Gutachten ein neues Licht auf den Sachverhalt.

Worum geht es?

Hier ein zeitlicher Rückblick:

5. Februar 2019:

Das Europäische Parlament und der Rat einigen sich auf Schließung der Lücken zwischen den Informationssystemen. Dies bedeutet, dass die dezentralen Systeme der EU-Länder besser miteinander kommunizieren können sollen, damit schneller auf die Daten der EU-Bürger zugegriffen werden kann.

4. April 2019:

Das Europäische Parlament beschliesst, dass Personalausweise künftig nur noch nach Abnahme der Fingerabdrücke ausgegeben werden dürfen

5. November 2020:

Vom Bundestag wird die Gesetzesnovelle zur “Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen” angenommen.

Und was ist nun neu?

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat ein Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt, dass die Grundsätze der Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte zu kurz kommen.

So sei es völlig ausreichend, nur den Abdruck eines Fingers zu erfassen, dies müsse auch nicht zwangsläufig der Zeigefinger sein. Die Speicherung der Minuzien (Hautrillen auf der Oberhaut) eines Ringfingers oder kleinen Fingers seien genauso geeignet.
Eine Gefahr wird darin gesehen, dass bei der jetzigen Ausgestaltung ein unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von deutschen Staatsbürgern im Pass- und Personalausweisregister eingeräumt wird. Dies unterstreicht einmal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zentralregisters und nicht um den Schutz der Personendaten oder gar der Wahrung von Grundrechten geht. Noch dazu können bei zentraler Datenhaltung die biometrischen Daten beispielsweise durch Drittstaaten leicht abgegriffen und für eigene Zwecke missbraucht werden.
Die dezentrale Speicherung der Daten schützt demnach wesentlich besser vor Missbrauch. Denn die Daten sind bereits auf dem Ausweis vorhanden und dies genügt völlig für den Zweck der Identifikation einer Person.

 

3 Kommentare zu “Lasst die Finger aus dem Spiel!

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