Datenschutz und IT-Sicherheit sind die elementare Grundlage für die Sicherung der Rechte von Bürgern und Unternehmen
Datenschutz und IT-Sicherheit sind die elementare Grundlage für die Sicherung der Rechte von Bürgern und Unternehmen
Starker Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung umfassen nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sondern auch die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten.
Die verdachtsunabhängige Durchleuchtung (VDS) von Bürgern und Unternehmen lehnen wir ab. Sie führt nicht nur zu einem ständig wachsenden Misstrauen gegen digitale Angebote, sie schafft auch neue Sicherheitslücken.
Jeder Nutzer muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ersatzlos abzuschaffen, da es einerseits hoheitliche Aufgaben an private Dritte überträgt und andererseits zu einer Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit führt.
Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default)
Artikels 5 Abs. 1 GG ist um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ zu erweitern. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken einfließen und den Grundsatz des „(Privacy-by-Design“ umfassend berücksichtigen.
Zur besseren Information der Kunden sowie zur erhöhten Transparenz über die digitalen Produkte und Dienstleistungen werden die „IT-Gütesiegel IT-Sicherheit“ sowie „IT-Gütesiegel Datenschutz“ eingeführt.
Im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit sind Förderprogramme aufzulegen, die dazu geeignet sind, Grundlagen des Umgangs mit digitalen Angeboten den Bürgern vor allem im ländlichen Raum (und hier insbesondere auch der älteren Generation) zu vermitteln.
Um die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung zu stärken, streben wir die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an.
Zur Sicherstellung der Transparenz und Neutralität des Internet gehört eine Gleichbehandlung aller Daten. Nur durch die Wahrung der Netzneutralität kann sichergestellt werden, dass weder Bürger noch Unternehmen benachteiligt werden.
Wir lehnen Uploadfilter ab, da sie zu einer teilweisen Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet führen oder eingesetzt werden können. Daher ist Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform auf europäischer Ebene wieder abzuschaffen.