Die Digitalisierung in Medizin und Pflege bietet vielfältige Potenziale zur Unterstützung der „Patient-Arzt-Beziehung“
Die Digitalisierung in Medizin und Pflege bietet vielfältige Potenziale zur Unterstützung der „Patient-Arzt-Beziehung“
Allen Angebote und Dienstleistungen, die sensible Gesundheitsdaten speichern oder verarbeiten, sind dem Grundsatz zu verpflichten, dass die Patienten selbst die ausschließliche Datensouveränität behalten.
Diese hochsensiblen Daten ermöglichen mit dezentraler Speicherung beim und in der Verfügungsgewalt der jeweiligen Bürger den schnellen Zugriff im Notfall, soweit dies auch von den Bürgern gepflegt und gewünscht wird.
Wir betrachten insbesondere die sensiblen Gesundheitsdaten als höchstmöglich zu schützendes Gut. Alle digitalen Anwendungen und Unterstützungsleistungen müssen so gestaltet sein, dass eine missbräuchliche Einsichtnahme und Nutzung der erhobenen Daten nicht möglich ist.
Das notwendige Wissen über die digitalen Anwendungen oder Unterstützungsangebote ist grundlegende Voraussetzung für die Akzeptanz und Inanspruchnahme. Über „Anwendungsgebiete, Chancen und Risiken“ sind Förderprogramme aufzulegen, die dazu geeignet sind, Grundlagen des Umgangs mit digitalen Gesundheitsangeboten den Bürgern zu vermitteln.
Pflegebedürftige sind oftmals von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Insofern sind auch digitale Anwendungen zu entwickeln, die diese Teilhabe wieder ermöglichen und somit das Lebensgefühl der Betroffenen, aber auch Familien und Angehörigen, nachhaltig erhöhen können.
Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung hat auch auf Grund des demographischen Wandels ein enorme Bedeutung. Hierzu sollen unterstützend Möglichkeiten der Telemedizin und Onlinesprechstunden als Standardangebot etabliert werden.
Die Förderung innovativer Ideen, insbesondere von StartUps im „‚MedTech“-Bereich, ist neu aufzulegen. Insbesondere sollen hierbei Anwendungen in den Bereichen Robotik und Telemedizin gefördert werden. Zur Etablierung digitaler Gesundheitsdienste sollen bundesweit entsprechende Kompetenzzentren (Hubs) aufgebaut werden, die sowohl Patienten als auch Unternehmen oder Startups auch in Fragen der digitalen Gesundheitsfürsorge beraten und unterstützen. Eine patientenseitige Zustimmung zur anonymisierten Verwendung der Daten ist Voraussetzung.
Wir erkennen den Vorteil an, den eine rasche Zugriffsmöglichkeit von Ärzten auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten hat. Elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen ist der Schlüssel zum Abbau der Versorgungsgrenzen und der kontinuierlichen Versorgung chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten. Grundlage dafür ist eine sichere Infrastruktur.
Die verbindliche Einführung von dezentralen Speichermöglichkeiten direkt auf der Chipkarte (eGK) ist eine elementare Voraussetzung für die Speicherung von Gesundheitsdaten. Durch diesen Speicher können, ergänzt durch die Möglichkeit rechtssicherer elektronischer Unterschriften, alle Anforderungen an eine moderne IT-Infrastruktur bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes erfüllt werden
Zur Wahrung der Datenhoheit ist es eine zwingende Voraussetzung, dass Patientinnen und Patienten über ihre Daten, und wer wann wie lange und für welchen Zweck darauf zugreifen darf, bestimmen.
Forschungsdaten, klinische Daten und Daten aus der Patientenversorgung sollen für die Forschung und die Patientenversorgung unter strikter Wahrung des Schutzes personenbezogener Patientendaten bereitgestellt werden. Dazu setzen wir uns für die Schaffung eines dezentral organisierten Forschungsdatenportals ein.
Die Finanzierung oder Kostenübernahme digitaler Gesundheitsanwendungen wie etwa Fitness-und/oder Gesundheits-Apps, die von den Krankenkassen ohne ärztliche Einbindung direkt an ihre Versicherten vermittelt werden, lehnen wir grundsätzlich ab.
Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) müssen zudem sowohl unter datenschutzrechtlicher aber auch sicherheitstechnischen Aspekten höchsten Standards genügen und eine Datenweitergabe an Dritte unmöglich machen.
Grundlage der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die flächendeckende Bereitstellung von schnellen Breitbandanschlüssen (mindestens 200 Mbit). Dies schließt die Abdeckung auch von schnellem Mobilfunk (5G) bis an die letzte Arztpraxis zwingend ein.
Die digital gesammelten Daten von Millionen Behandelten können bei vergleichsweise geringeren Kosten als in klinischen Studien ein schärferes Bild von Therapie-Erfolgen und Behandlungs-Rückschlägen zeichnen. Wir unterstützend daher die Förderung von Initiativen unter den „real world evidence“-Ansatz.