Der ländliche Raum muss durch innovative digitale Konzepte attraktiver werden
Grundlage der Digitalisierung des ländlichen Raumes ist die flächendeckende Bereitstellung von schnellen Breitbandanschlüssen (mindestens 200 Mbit). Dies schließt die Abdeckung auch von schnellem Mobilfunk (5G) bis an die letzte Milchkanne zwingend ein.
Damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch weiterhin als wichtiger Baustein erhalten bleibt, ist die Möglichkeit des Arbeitens im Modell „Home-Office“ als Rechtsanspruch zu verankern
Zur Vermeidung von langen Pendelzeiten für Beschäftigte in urbanen Zentren, sowie zur Unterstützung junger StartUps, sollen im ländlichen Raum flächendeckend „Co-Working-Areas“ eingerichtet werden.
Zur Unterstützung der Versorgung des ländlichen Raumes mit schnellem Breitband sollen Kommunen/Städte Möglichkeiten der öffentlichen Bauinfrastruktur nutzen, um die Vergrößerung der Reichweite durch „Freifunk“– Netze zu ermöglichen
im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit sind Förderprogramme aufzulegen, die dazu geeignet sind, Grundlagen des Umgangs mit digitalen Angeboten den Bürgern vor allem im ländlichen Raum (und hier insbesondere auch der älteren Generation).
Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung hat auch auf Grund des demographischen Wandels im ländlichen Raum enorme Bedeutung. Hierzu sollen unterstützend Möglichkeiten der Telemedizin als Standardangebot etabliert werden.
Zur Erhöhung der Mobilität sind gezielte Projekte für die Bereitstellung von Fahrzeugen (Car-Sharing) und/mittels autonomen Fahren aufzulegen, die nach Möglichkeit als Blaupause für die flächendeckende Versorgung dienen können.
Die eGovernment-Angebote müssen so erweitert werden, dass Behördengänge für Bürger und Unternehmen der Vergangenheit angehören. Dazu zählen vor allem Online-Terminierung, Online-Sprechstunden, Online-Beantragung und Abwicklung von Dienstleistungen, verpflichtende Übertragung aller Sitzungen von Räten, Ausschüssen der öffentlichen Verwaltungen und Parlamente, sichere Bezahlmöglichkeiten.
Die Kommunen und Gemeinden sollen bei zukünftigen Ausschreibungen regionaler Bus- und/oder Bahnlinien darauf bestehen, dass der Anbieter einen kostenfreien WLAN-Zugang ermöglicht. Hierzu ist diese Bedingung verpflichten in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen.