Ein transparenter Staat garantiert und respektiert die digitalen Grundrechte seiner Bürger und ermöglicht Teilhabe
Im Rahmen des digitalen Wandels ist es zwingend notwendig, allen Bürger das Grundrecht auf einen Internetzugang zu gewährleisten. Daher ist dieser im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht aufzunehmen.
Eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein sind Grundvoraussetzungen für den Schutz der individuellen Rechte.
Die Meldegesetze sollen konsequent dahingehend überarbeitet werden, dass Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben werden.
Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, auch bekannt als Mindest- und Höchstspeicherfrist sowie eine Ausdehnung der öffentlichen Videoüberwachung oder den Einsatz des Staatstrojaners lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte ab.
Zur deutlichen Verbesserung der Einbeziehung der Bürger in die Demokratieentwicklung ist das Prinzip des „Open-Antrag“ als verpflichtendes Element einzuführen.
Darüber hinaus wollen eine digitale Infrastruktur schaffen, mit der sich die Menschen direkt an die Politik wenden können. Auf dieser Plattform im Internet können Anträge an die Politik eingestellt, diskutiert und abgestimmt werden.
Die Vertraulichkeit der Kommunikation ist für alle Bürger eine wichtige Grundlage für die Nutzung digitaler Angebote. Das Recht auf verschlüsselte Kommunikation soll als weiteres Grundrecht anerkannt und verankert werden.
Die eGovernment-Angebote sind so auszubauen, dass jede Verwaltungsdienstleistung auch online in Anspruch genommen werden kann. Grundsätze der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes haben dabei einen hohen Stellenwert.
Wir setzen uns dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.
Die seitens staatlicher Stellen erhobenen Daten sind unter Berücksichtig des Datenschutzes unter dem Grundsatz „Open Data“ für die Allgemeinheit auf einem entsprechenden Portal kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten ist der pseudonyme sowie anonyme Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus „Sicherheitsgründen“ beschnitten werden.
Wir sehen in uneingeschränkten OER und open access eine Voraussetzung, allen Menschen unabhängig ihrer sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Bildung, Weiterbildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.
Die Schaffung von digitalen Gemeingütern (Commons), wie beispielsweise Freie Software, freie Kulturgüter, offene Patentpools und freie Bildungsangebote, muss durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen abgesichert und gefördert werden.