Im Rahmen der Pandemiebekämpfung spielt in vielen Ländern die „Corona-App“ eine wichtige Rolle zur Rückverfolgung von Kontakten mit möglicherweise infizierten Menschen. In Deutschland wurde nach zahlreichen Diskussionen zum Glück auf eine Variante gesetzt, die ein dezentrales Datenkonzept verfolgt. Länder wie beispielsweise Frankreich, Singapur und Australien gaben dem Datenschutz weniger Gewicht und setzten auf eine zentrale Variante. Die Konsequenzen zeigen sich nun und waren unserer Meinung nach sehr vorhersehbar: Wurden laut Datenschutzbestimmungen die Daten ursprünglich lediglich dem Gesundheitsministerium bereitgestellt, um die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen zu ermöglichen, so wird nun der Einsatzbereich ausgeweitet. Während in Australien bei der Corona-App Daten als „Beifang“ vom Geheimdienst mitgelesen werden können, wird in Singapur künftig die Polizei bei Ermittlungen aktiv und selbständig auf die Daten der Corona-App zurückgreifen können. Alles natürlich nur, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Die Akzeptanz der Corona-App war in einem datenschutzsensiblen Land wie Deutschland durch das verfolgte dezentrale Konzept und den offenen Code glücklicherweise überraschend gut. Nun scheinen die Einsatzfelder im Ausland aber Begehrlichkeiten zu wecken. Denn Herr Landsberg vom Städte- und Gemeindetag forderte in der BPK am 5. Januar Änderungen an der App, die genau diese Anwendungsmöglichkeiten bieten soll.
Glücklicherweise wurde in Deutschland aber sinnvoll geplant und eine solche Anpassung könnte nicht einfach per Update erfolgen sondern würde eine gänzlich neue App mit anderem Ansatz erfordern. Gleichzeitig bestehen die bisherigen Anwendungen mit Nutzung der Google-Schnittstelle (?) weiter und können schlecht aus dem Verkehr gezogen werden. Wer also weiterhin die Kontaktverfolgung durch eine App unterstützen möchte, der könnte das auch weiterhin auf eine datenschutzfreundlichere Art tun.
Insgesamt muss kritisch davor gewarnt werden, dass es wenig vorausschauend ist, einen solchen Weg wie von Herrn Landsberg vorgeschlagen in Erwägung zu ziehen. Denn grundsätzlich gilt, dass die Kontaktverfolgung mit Hilfe eine App nur dann erfolgreich ist, wenn eine ausreichend große Zahl an Menschen die Anwendung aktiv benutzt. In Aussicht zu stellen, dass es zu einer Richtungsänderung im Hinblick auf den Umgang mit den gesammelten Daten kommen kann, wird die Akzeptanz zur Verwendung der App unnötig verringern und für weniger Installationen zu sorgen. Zu Lasten aller.
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