In dieser Woche hat das Landgericht München mit einem Urteil entschieden, dass Mobilfunkanbieter die Endgerätefreiheit für ihre Kunden sicherstellen müssen. Dieses Urteil geht zurück auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG.
Was ist überhaupt die Endgerätefreiheit?
Die Endgerätefreiheit bedeutet, dass ein Telekommunikations- oder auch Mobilfunkanbieter seinen Kunden nicht vorschreiben darf, welches Endgerät dieser für die Inanspruchnahme seines Tarifes zu nutzen hat. Hier greift das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten. In dem o.g. Fall geht es konkret darum, dass die freie Wahl bestehen muss, ob ein Kunde seinen Internetzugang nun über ein Tablet, ein Smartphone oder ein anderes Endgerät nutzt.
Der Mobilfunkanbieter hatte einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen angeboten, dessen Nutzung nur mit Endgeräten möglich war, die eine mobile Internetnutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss vorsehen. Stationäre LTE-Router wurden für diesen Tarif sogar explizit ausgeschlossen.
Die Telefónica hat, wenig überraschend, Berufung gegen das Urteil des Landesgerichtes eingelegt, so dass es aktuell noch nicht rechtskräftig ist. Jedoch stehen noch weitere Gerichtsverfahren aus, bei denen u.a. auch Provider wie Telekom Deutschland und Vodafone von vzbv verklagt werden.
„Dieses Urteil bestätigt die Endgerätefreiheit und ist ein starkes Signal für unsere Entscheidungsfreiheit. Wir haben die Wahl, welche Hardware wir nutzen möchten, und dies darf uns nicht durch vertragliche Klauseln vorenthalten werden. Selbstgewählte Router zum Beispiel verhindern eine technische Monokultur, welche viel breitere Angriffszenarien ermöglicht als eine hybride, selbst adminstrierbare und vor allem aktualisierbare Hardwarelandschaft. Dies ist ein wichtiger Schritt um die digitale Unversehrtheit der Menschen zu schützen. Ein wichtiger Eckpfeiler für unser Leben in und mit der digitalen Welt“, so Anja Hirschel, Sprecherin für digitalen Wandel.
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