Bereits im Mai vergangenen Jahres, während der ersten Welle der Coronapandemie, hatte das Tracking von Personen via Mobiltelefon Schlagzeilen gemacht. Die Technologie, die ursprünglich zur Terrorismusbekämpfung entwickelt worden ist, wurde eingesetzt, um die Bewegung der Bürger in der Corona-Krise zu überwachen. Dies ist möglich gewesen, da im März 2020 das Parlament mit Notverordnungen zunächst umgangen werden konnte. Seither gibt es starke Proteste seitens ziviler Datenschutzaktivisten.
Die Technologie übermittelt unter anderem, mit welchen Smartphones eine überwachte Person in näheren Kontakt gekommen ist, und nutzt weitere, nicht näher spezifizierte private Daten. Daraufhin beschloss das Kabinett, dass der Shin Bet security service nur in den Fällen eine Überwachung vornehmen darf, bei denen alle anderen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und Nachverfolgung wirkungslos geblieben sind. Zudem wurde eine Sonderregel für Journalisten erlassen, die es ihnen erlaubte, trotz der strengen Regeln den Quellenschutz zu gewährleisten.
Gut ein Jahr später wurde nun eindeutig festgestellt, dass die Überwachung nur in Einzelfällen und nur als zusätzliche Maßnahme zu erfolgen hat und keinesfalls zur breiten Überwachung der Bürger.
In der Begründung heißt es, dass die Gefahr besteht, dass sich die temporär eingeführte Überwachung zu einem permanenten Zustand entwickelt. Die Regierung hat jetzt bis zum 14. März 2021 Zeit, die grenzenlose Anwendung der Überwachung einzudämmen und rein auf bestätigte Corona-infizierte Menschen, die sich zudem weigern, an den Nachverfolgungsmaßnahmen mitzuwirken, anzuwenden. Mit diesem Urteil soll ein Signal gegen den leichtfertigen Einsatz von undemokratischen Mitteln gesetzt werden, auch wenn dies im Namen der Pandemiebekämpfung geschehe.
Es soll folgendermaßen funktionieren:
Das Gesundheitsministerium übermittelt die Kontaktdaten nachweislich infizierter Menschen an Shin Bet. Dann können für die vergangenen zwei Wochen die Daten der Smartphones der Personen eingesehen und ausgewertet werden. Vor allem, mit welchen Smartphones das Gerät einer infizierten Person in Kontakt gekommen ist. Dies soll auf mindestens 15 Minuten und 2 Meter Radius beschränkt sein, ähnlich den Werten, die für die Entwicklung der Corona-App angenommen wurden. Die so ermittelten Kontaktpersonen sollen dann direkt zu Tests und Quarantäne aufgefordert werden.
Der Gesundheitsminister Yoav Kisch (@YoavKisch) kommentierte die Entscheidung auf Twitter harsch, sie sei ein Angriff auf die Gesundheit der Bürger.
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