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Nachlese Radiostunde – Entwicklungen im Bereich Digitales, Daten und Urheberrecht

Am 25.02.2021 war Anja Hirschel zu Gast bei Radio free FM und sprach im Podcast unter anderem über die Entwicklungen im Bereich Digitales, Daten und Urheberrecht. Den Podcast kannst du dir hier anhören.

Für die Leseratten unter uns haben wir die Themen natürlich auch aufbereitet:

Urheberrecht und Artikel 13 bzw. 17

Das Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz soll Upload-Plattformen in die Pflicht nehmen (inkl. der Implementierung sogenannter Uploadfilter). Als die massiven Artikel 13 Demos liefen wurde immer betont, es würde nicht zu Uploadfiltern kommen. Nun haben wir sie. Ganz nach dem Prinzip “Told-you-so” bzw. das Kassandra-Feeling kickt schon sehr.

Warum ist das Ganze jetzt erneut so massiv hochgekocht?

Das ARD-Politikmagazin Monitor drehte eine Dokumentation über den rassistischen Anschlag in Hanau. Diese wurde am Dienstag (23.02.2021) ohne Begründung auf mehreren Plattformen wie Instagramm und Facebook gesperrt. Lapidarer Hinweis: Es würde gegen die Richtlinien verstoßen. Georg Restle, ARD-Journalist und Redaktionsleiter von Monitor, empörte sich u.a. auf Twitter: “Ausgerechnet unser Film über den rassistischen Anschlag von Hanau soll gegen die Richtlinien verstoßen? Ernsthaft jetzt?”

Am Mittwoch (24.02.2021) war immer noch unklar, weshalb die Dokumentation gesperrt wurde. Inzwischen ist der Beitrag auf manchen Plattformen wieder verfügbar. Eine Begründung, weshalb gesperrt wurde, gab es nicht, nur eine lahme Entschuldigung. Es liegt der Verdacht nahe, dass womöglich ein automatischer Filter zum Thema Gewalt und Hass den Beitrag gesperrt habe. Die Journalistengewerkschaft nennt den Vorgang völlig absurd. Doch genau dies ist ein Paradebeispiel für Overblocking. Ich konnte den Beitrag nur mit dem Kommentar “quod erat demonstrandum – was zu beweisen war” auf Twitter teilen.

Nun zum Urheberrecht:

Ursprünglich waren die Regelungen vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Nun ist die Rechtslage so, dass Urheber mit 1/3 der potenziellen Einnahmen zu beteiligen sind. Netterweise ist es in Australien möglich, schlechtere Konditionen auszuhandeln. Immer wieder kommt es zu der Behauptung, dass Kreative gegenüber Internetkonzernen besser gestellt werden würden. In der Praxis ist dies, ohne eine entsprechende Verwertungsgesellschaft hinter sich zu haben, kaum möglich. Pikant wird das Ganze dadurch, dass laut § 51 Verwertungsgesellschaften sogenannte “kollektive Lizenzen” verkaufen dürfen, also ohne dass der Urheber zugestimmt hat. Bruno Kramm, der Musiker, der sich mühsam freigeklagt hatte von der Verlegerabgabe, kommentierte dies mit nicht zitierfähigen Worten.

Was hat dies nun für Folgen?

Legale Uploads können versehentlich blockiert werden, da eine algorithmenbasierte Infrastruktur darüber entscheidet. Denn jede Plattform muss wegen der eigenen Haftung bereits beim Upload scannen. Eine Polizeikontrolle in den USA spielte lizenzgeschützte Musik ab, damit ein Streaming und der Upload von Videos, bei denen sie gefilmt werden, verhindert werden sollte. Dies scheiterte allerdings an der schlechten Qualität.

Die neuen Strukturen zur Rechteklärung erhöhen die Kosten des Betreibers. Dies benachteiligt kleine Plattformen.

Nun können private Unternehmen z.B. via Referenzdatenbanken entscheiden statt die Justiz. Es kommt gar nicht erst bis zu einer Verhandlung. Es gibt von Pietsmiet (von Youtube und Twitch bekannt u.a. für Let’s Plays) eine Stellungnahme an die Politik. Content Creators sind Nutzer und Inhaber von Urheberrechten – der Entwurf entspricht nicht der gelebten Praxis.

Immerhin wurde eine Bagatell-Klausel zur Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material vorgesehen:

  • 20 Sekunden 1000 Zeichen 250 kb

“Dank” Axel Voss wurde dies aber auf folgende Werte geändert:

  • 15 Sekunden 160 Zeichen 125 kb

Dies wäre vor der Änderung eine sinnvolle Legalisierung von Memes gewesen.

Immerhin: Kein Leistungsschutzrecht bei gemeinfreien, visuellen Werken (Fotos von Gemälden).

Funfact: Eine Sperrung kann zudem erfolgen, wenn 90% identischer Inhalt zu einem geschützten Inhalt besteht. Dies kann bedeuten, dass 90% eines geschützten Werkes enthalten sein müssen oder dass der Inhalt zu 90% aus geschützten Werken besteht. Ein großer Unterschied.

Corona- vs. LUCA-App

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ist der Meinung, dass gute digitale Lösungen definitiv schneller und besser als Papier sind. Die Clustererkennung in der Corona-App steht auch in keiner Konkurrenz zu den Registrierungen. Im Gegenteil, sie ist eine Ergänzung. Aktuell besteht die Anforderung, dass die Gesundheitsämter auf SORMAS umstellen sollen, um so eine nicht nur eine gemeinsame Schnittstelle, sondern auch eine gemeinsame Schnittmenge an Daten zu haben, denn Registrierungsdaten können so schnell und fehlerfrei übermittelt bzw. geliefert werden. Alle Registrierungsapps müssen selbstverständlich die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz einhalten bzw. erfüllen.

Betrachten wir die LUCA-App: Sie soll in erster Linie die “Zettelwirtschaft” ersetzen und demnach eine digitale Anwesenheitsliste darstellen. Hierfür soll es lediglich notwendig sein, einen QR-Code einzuscannen. Die Daten sollen im Anschluss direkt an die Gesundheitsämter übermittelt werden. Im Unterschied zur Corona-App, in der ein passives Erfassen stattfindet, erfolgt in der LUCA-App aktives Erfassen. Laut Angaben des Herstellers (leider nicht überprüfbar, da nicht quelloffen) erfolgt die Datenspeicherung verschlüsselt und selbst der Anbieter habe keinen Zugriff auf die Daten. Weshalb das Speichern auf zentralen Servern, selbst wenn es getrennt nach Gast, Veranstalter und Ort stattfindet, als “dezentral” bezeichnet wird, irritiert übrigens. Das Speichermodell der Corona-App setzt auf die lokalen Speicher der Endgeräte, dies ist echte dezentrale Speicherung.

Eine Offline-Abgabemöglichkeit soll via Formular beim Veranstalter ebenfalls möglich sein. Die LUCA-App bietet zusätzlich Geofencing, was zwar als komfortabel empfunden werden kann, aber eigentlich eine verzichtbare Datenerhebung ist. Eine Freigabe der Daten an die Gesundheitsämter soll nur bei einer Infektion erfolgen, ob dabei ein Schutz vor “Trolling” vorgesehen ist, bleibt unklar. Zum Vergleich: Bei der Corona-App ist eine Infektionsmeldung nur mit einem speziellen Freischaltcode möglich. Der persönliche Code für die App ändert sich übrigens minütlich. Gleichzeitig sollen via Code auch analoge Schlüsselanhänger möglich sein, wie beide Konzepte parallel funktionieren sollte noch genauer erläutert werden.

Fazit: Die App kann maximal eine Ergänzung zum Leistungsangebot der Corona-App darstellen . Als Kritik ist auch nochmals zu erwähnen, dass die LUCA-App nicht als Open Source zur Verfügung steht. Aktuell stehen die Appanbieter mit dem Land Baden-Württemberg in Kontakt und eine mögliche Integration in SORMAS kann dann geprüft werden.

Wichtig ist an dieser Stelle der Appell: Apps machen Infektionen nachverfolgbar, aber sie schützen nicht vor einer Infektion!

Umwelt: Bitcoin

Der Wert der Cryptowährung Bitcoin steigt aktuell wieder stark an, nicht zuletzt aufgrund von Großinvestitionen durch Elon Musk und andere. Das sogenannte Bitcoin-Mining wird mittlerweile in großen Serverfarmen betrieben. Die Universität Cambridge, die anhand tagesaktueller Daten zur Rechenleistung kalkuliert hat, schätzt den jährlichen Verbrauch auf ca. 110 Terrawattstunden. Das ist mehr als die Niederlande in einem Jahr verbrauchen. Seit Jahresbeginn ist der Stromverbrauch für die Cryptowährung um fast 10 Terrawattstunden im Vergleich zum Vorjahreswert gestiegen, im Vergleich zu Oktober 2020 ist es sogar eine Verdopplung.

Warum ist das so? Der Spitzenwert von 40.000 $ hat es rentabel gemacht, in Hardware zu investieren, letztlich werden cryptographische Rätsel berechnet, ein Lohn von z.B. 6,25 Bitcoin sind dann schnell 200.000 $, also je nach Energiekosten und Coinpreis lohnt sich der Aufwand. Neben diesen Überlegungen, ob dieses Erzeugen von Zahlenkolonnen den Einsatz so vieler Ressourcen rechtfertigt, ist zudem die Ausbeutung der Natur ein Thema: In Island ist durch die Vulkane die Energie günstig, die Naturparks sollen aber nicht von immer mehr Serverfarmen zugebaut werden. In Bulgarien gibt es Stromklau im großen Stil; zwei Männer zapften illegal Strom für rund 1,26 Mio Euro. Damit hätte die nahegelegene Stadt einen Monat versorgt werden können. Im Iran gab es vermehrt Stromausfälle, das Stromnetz ist für diese Werte nicht ausgelegt, illegale Miner werden bereits verantwortlich gemacht.

Kann es grüne Coins geben? 22,9 Mio Tonnen CO2 jährlich werden laut der TU München bei 46 Terrawattstunden ausgestossen. Statt der Rechenleistung (Proof-of-Work) könnte Kryptogeld wie eine Ressource eingesetzt werden (Proof-of-stake), was Ethereum (ebenfalls eine große Cryptowährung) vorantreibt, dies würde Strom sparen. Zudem könnten regenerative Energien verwendet werden.

Australien und Facebook

In 2020 hat das australisches Parlament das Mediengesetz “Media News Bargaining Code” verabschiedet. Dieses sieht vor, dass Online-Plattformen, die Inhalte von lokalen Verlagen nutzen, diese an den Werbeeinnahmen beteiligen müssen. Daraufhin sperrte Facebook sämtliche australische Medienlinks sowie Behördenseiten bis hin zu Katastrophenseiten. Als Reaktion darauf hat das australische Parlament eine Lockerung angeboten: Den Plattformen ist es nun gestattet, eigene Vereinbarungen mit Verlagen zu treffen, und das sogar ohne zu einem sonst vorgeschriebenen Schiedsverfahren gezwungen werden zu können. Google hat solche Vereinbarungen bereits getroffen. Dabei war doch der eigentliche Sinn dahinter, dass die Dominanz der großen Konzerne auf dem Nachrichten-Werbemarkt eingedämmt werden sollte.

Mittlerweile sind die Inhalte auf Facebook wieder zugänglich, u. a. da beide Seiten mit der Einigung zufrieden sind. Dass Australien angekündigt hatte, seine neue Impfkampagne im Internet zu bewerben – allerdings nicht auf Facebook – mag seinen Teil dazu beigetragen haben.

Letztlich erpresst ein Konzern einen Staat, um sein lukratives Geschäft zu sichern.

Dies werden wir noch öfter hören, denn andere Länder wie Indien, Kanada, Frankreich, Großbritannien diskutieren ähnliches. Zudem ist es für große Konzerne nicht nur lukrativer und effektiver, sondern vor allem auch bequemer, sich nur noch mit den großen Verlagen oder Verwertungsgesellschaften auseinanderzusetzen. Kleine Verlage sind dann (je nach lokaler Rechtslage) benachteiligt bzw. werden gezwungen, sich anzuschließen, um Reichweite zu erhalten.

Brockhaus

Die Schulministerin von NRW hat Gelder für eine 3-Jahres-Lizenz für ein Paket des Brockhaus-Online-Nachschlagewerkes ausgegeben. Ob dieser Erwerb allein für die 2,6 Millionen Euro an Ausgaben für digitale Lernmittel verantwortlich ist, ist noch unklar. Das Problematische daran ist, dass diese 3-Jahres-Lizenz nicht dauerhaft nachhaltig ist, da nach 3 Jahren einfach alles weg ist. Unstrittig ist, dass Schülerinnen und Schüler gut aufbereiteten Lehrstoff erhalten sollen, ob solch eine Brockhaus-Lizenz hierfür überhaupt geeignet ist, ist bisher ebenfalls ungeklärt. Es fehlt völlig die Ausrichtung auf Medienkompetenz und die Förderung freier Quellen. Als Beispiel sei hier “Klexikon” genannt, das ebenfalls viele Inhalte bietet.

Es wäre definitiv nachhaltiger und auch kostenschonender gewesen, wenn in Open Educational Ressources (OER) investiert worden wäre. Denn zeitgleich ist zu hören, dass die Anschaffung von (inzwischen als sinnvoll eingestuften) Luftfiltern finanziell nicht möglich sei, geschweige denn die Ausstattung von Lehrenden mit Laptops.

Themen der Zukunft

Hier ist ganz klar die ePrivacy-Verordnung zu nennen. Diese muss aktuell noch von der EU-Kommission und dem Parlament ausgehandelt werden. Da haben wir als Piratenpartei wieder ein kritisches Auge drauf, wenn nicht sogar zwei, da diese Verordnung im schlimmsten Fall ein massives Tracking und Ausspähen von Privatpersonen ermöglichen könnte. Nicht zum ersten und auch nicht zum letzten Mal…


Falls du noch mehr wissen willst, hier ein paar weiterführende Quellen zu den Themen:

Twitter https://twitter.com/georgrestle/status/1364138997782560769?s=19

Urheberrechtsreform: https://www.piratenpartei.de/eu-urheberrechtsreform/

LUCA-App https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/luca-app-was-sie-kann-was-die-corona-warn-app-nicht-bietet,SPvxQ5P

Umweltbitcoin https://digisociety.ngo/2021/02/18/umwelt-bitcoin-verbraucht-mehr-strom-als-die-niederlande/

Australien und Facebook https://www.tagesschau.de/ausland/ozeanien/australien-facebook-105.html

Brockhaus https://netzpolitik.org/2021/statt-wikipedia-und-klexikon-nrw-zahlt-26-millionen-fuer-drei-jahre-online-brockhaus-an-schulen/

ePrivacy-Verordnung https://www.piratenpartei.de/nachrichten-und-chatkontrolle/

PietSmiet https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2020/Downloads/110620_Stellungnahme_48content_RefE_Urheberrecht-ges.pdf

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